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Name |
Feuerwehrförderverein
Pretzien e. V.
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Sitz |
Pretzien
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Gerichtsstand |
Schönebeck
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Der Verein ist in
Schönebeck in das Vereinsregister unter Nr. VR 1452 eingetragen worden. |
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| § 2 -
Vereinszweck, Aufgaben |
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Zweck des Vereins ist die Förderung des
Feuerschutzes, Katastrophenschutzes und der Pflege und Wahrung von
Bräuchen und Traditionen des Feuerwehrwesens.
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§ 3 - Gemeinnützigkeit |
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. Wirtschaftlich und auf Gewinn abzielende sowie
politische und religiöse Betätigungen sind ausgeschlossen. Mittel
des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
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§ 4 - Mitgliedschaft |
- Die Mitgliedschaft kann jedermann sowie juristische Personen
erwerben, der sich für die Zwecke des Vereins einsetzen und das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
er-worben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet.
Der Vorstand ist nicht verpflichtet etwaige Ablehnungsgründe
anzu-geben.
- Die Mitgliedschaft endet:
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- durch schriftliche Austrittserklärung eines Mitglieds
- durch Ausschluss
- durch Zahlungsrückstand des Vereinsbeitrages nach einem Jahr
- durch Auflösung des Vereins
- durch Tod einer natürlichen Person.
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- Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand nur einstimmig
beschlossen werden.
- Der Austritt kann jederzeit schriftlich erklärt werden. Er wird
zum Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.
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§ 5 - Mitgliedsbeiträge |
| Von den
Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die
Mitgliederversammlung festsetzt. |
§ 6 - Organe des Vereins |
| Organe
des Vereins sind der Vorstand (§7) und die Mitgliederversammlung (§8). |
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§ 7 - Vorstand |
- Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern, die bis
auf den Beisitzer keine aktiven Mitglieder der FFW sein sollten.
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- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Kassenwart
- Verbindungsmann zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Verein.
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- Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren mit einfacher
Mehrheit gewählt.
Die gewählten Vorstandmitglieder bestimmen aus ihren Reihen die
Funktionen.
- Der Vereinsvorstand berät und beschließt über
Vereins-angelegenheiten.
Zu den Aufgaben der Vereinsvorstandes gehören insbesondere:
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- die Aufstellung des Haushaltsplanes
- die Aufstellung und Vorlage der Jahresabrechnung
- die Mitwirkung bei der Änderung und Ergänzung der Satzung und
der Vereinsausgaben.
- Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von
Vereinsmitgliedern
- Verwaltung der Vereinsfinanzen
- Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt
zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes den Verein
gerichtlich und außergerichtlich.
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§ 8 - Mitgliederversammlung |
- Die ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im
Jahr einberufen werden.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen
werden, wenn der Vorstand mit einfacher Mehrheit oder ein Drittel
der Mitglieder dies fordern.
- Eine Einberufung zu Mitgliederversammlungen erfolgt durch den
Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens 14 Wochentagen,
schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
- Begründete Anträge zur Tagesordnung können innerhalb dieser
Frist schriftlich beim Vorsitzenden gestellt werden.
- Der Mitgliederversammlung obliegen:
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- die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der
Kassenprüfer
- die Wahl von 2 Kassenprüfern, die dem Vorstand nicht angehören
dürfen
- die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes, des
Berichtes der Kassenprüfer, die Entlastung des Vorstandes
- die Entscheidung über Grundsätze der Verwendung von
Vereinsmitteln (Beiträge und Spenden)
- die Entscheidung über eine Änderung der Satzung, ggf. die
Auflösung der Vereins
- die Entscheidung über Anträge zu Tagesordnung.
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- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach
ordnungs-gemäßer Ladung mindestens 10 % der Mitglieder erschienen
sind.
- Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit
sofern ein Antrag nicht §10 betrifft. Bei Stimmengleichheit gilt ein
Antrag als abgelehnt.
- Satzungsänderungen können nur von einer zu diesem Zweck
einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden
- Über die Ereignisse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll
erstellt, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet
wird
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§ 9 - Kassenführung |
- Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwenigen Mittel werden
insbesondere aus Beiträgen und Spenden aufgebracht. Die Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
- Der Kassenwart hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und
eine Jahresabrechnung zu erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund
von Auszahlungsanforderungen des Vorsitzenden oder bei dessen
Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden.
Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die jeweils auf vier
Jahre gewählt werden, zu prüfen. Der Prüfbericht ist der
Mitglieder-versammlung zur Genehmigung vorzulegen.
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§ 10 - Auflösung |
| Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke
fällt das Vermögen des Vereins an die Freiwillige Feuerwehr Pretzien,
die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke nach § 2 zu verwenden
hat. |
§ 11 - Sprachliche Gleichstellung |
| Die
verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten sowohl in
männlicher wie in weiblicher Form. |
§ 12 - Zusatz |
Im Zuge
der Eingemeindung wird in den nächsten Monaten die Bezeichnung
"Freiwillige Feuerwehr Pretzien" entfallen und fortgeführt werden unter:
"Freiwillige Feuerwehr Schönebeck Stadtteilfeuerwehr (Ortsteilfeuerwehr)
Pretzien". |
| § 13 -
Ehrungen |
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Besonders verdienstvolle Vereinsmitglieder können durch den Vorstand mit
dem Titel "Ehrenmitglied" oder "Ehrenvorsitzender" des
Feuerwehr-fördervereins Pretzien e.V. geehrt werden. |